Inhalte und Ablauf des FES Seminars
Das neue Fahreignungsseminar FES besteht aus zwei Teilen

Erst wenn beide Teilmaßnahmen erfolgreich
absolviert wurden kann die Teilnahmebescheinigung
zum Punkteabbau ausgestellt werden
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer
beträgt 3 Wochen und 1 Tag
Durch das FES Seminar kann 1 Punkte Rabatt
erworben werden

Inhalte der beiden Module
Modul 1
- Seminarüberblick
- Welche Erfahrungen habe ich bisher im Straßenverkehr gemacht?
- Was bedeutet Mobilität für mich
- Überblick über das Punktesystem
- Wichtige Verkehrsregeln und ihr Sinn
"Hausaufgaben"
- Wie wäre es ohne Führerschein?
- Wann fällt mir die Einhaltung von Regeln schwer?
Modul 2
- Besprechung der Hausaufgaben
- Die Bedeutung von Geschwindigkeit und Abstand
- Verantwortung im Straßenverkehr
Inhalte der beiden Sitzungen
1. Sitzung
- Warum verstoße ich gegen Verkehrsregeln?
- Was bringen mir die Regelverstöße?
- Welche persönlichen Stärken können mir helfen, Regeln besser einzuhalen?
- Vereinbarung von Zielen und von Schritten zur Zielerreichung
- Wichtige Verkehrsregeln und ihr Sinn
"Hausaufgaben"
- Mein Verhalten in kritischen Situationen
- Erprobung neuer Verhaltensweisen
2. Sitzung
- Beobachtungen und Erfahr
- Die Bedeutung von Geschwindigkeit und Abstand
- Verantwortung im Straßenverkehr

1-3
Punkte
Stufe der "Vormerkung"
keine Maßnahme vorgesehen
freiwillig Fahreignungsseminar (FES) möglich,
1 Punkt "Rabatt"
4-5
Punkte
Stufe der "Vormerkung"
keine Maßnahme vorgesehen
freiwillig Fahreignungsseminar (FES) möglich,
1 Punkt "Rabatt"
6-7
Punkte
Stufe der "Vormerkung"
keine Maßnahme vorgesehen
freiwillig Fahreignungsseminar (FES) möglich,
8
Punkte
Stufe der "Vormerkung"
keine Maßnahme vorgesehen
freiwillig Fahreignungsseminar (FES) möglich,
ACHTUNG!!!
ACHTUNG!!!
Stufe der "Vormerkung"
keine Maßnahme vorgesehen
freiwillig Fahreignungsseminar (FES) möglich,
1 Punkt "Rabatt"

Punkteregel ab 01.05.2014
- Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrverbot 1 Punkt - Laufzeit 2,5 Jahre
- OWI mit Fahrverbot o. Straftat ohne Fahrerlaubnis Entzug 2 Punkte - Laufzeit 5 Jahre
- Straftat mit Fahrerlaubnisentzug 3 Punkte - Laufzeit 10 Jahre
- Entscheidungen zum Fahrerlaubnisentzug Laufzeit 5 oder 10 Jahre
- Punktebewertung immer ab dem Tattag gültig
- Beginn der Tilgungsfrist immer ab dem Tag der Rechtskraft
- Beginn der Tilgungsfrist immer ab dem Tag der Rechtskraft
- Eintragungen werden 1 Jahr nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht = Überliegefrist
Löschung der Punktebewertung durch
- Ablauf der Tilgungsfristen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ausnahme befristete Fahrerlaubnis)
- Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis (Ausnahme Probeführerschein)
- Neuerteilung nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis