Führerscheinklasse

Motorrad

Es gelten die aktuellsten Preise, die Sie in der Fahrschule erfahren.
Die Preise auf dieser Internetseite können veraltet sein und abweichen.

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm3 bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Einschluss: Keine

Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S

Mindestalter

16 Jahre



Grundbetrag

- für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts

- bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung

 

Vorstellungsentgelte

- theoretische Prüfung

- praktische Prüfung (komplett)

 

Besondere Ausbildungsfahrten
(zu je 45 Minuten)

- auf Bundes. oder Landstraßen

- auf Autobahnen

- bei Dämmerung und Dunkelheit

 

Fahrstunde (zu je 45 Minuten)

 

Klasse A1

Krafträder mit

  • Hubraum max. 125 cm3
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Einschluss: AM

Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Mindestalter

16 Jahre



Grundbetrag

- für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts

- bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung

 

Vorstellungsentgelte

- theoretische Prüfung

- praktische Prüfung (komplett)

 

Besondere Ausbildungsfahrten
(zu je 45 Minuten)

- auf Bundes. oder Landstraßen

- auf Autobahnen

- bei Dämmerung und Dunkelheit

 

Fahrstunde (zu je 45 Minuten)

 

Klasse A2

Krafträder mit

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Einschluss: AM, A1

Mindestalter

18 Jahre



Grundbetrag

- für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts

- bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung

 

Vorstellungsentgelte

- theoretische Prüfung

- praktische Prüfung (komplett)

 

Besondere Ausbildungsfahrten
(zu je 45 Minuten)

- auf Bundes. oder Landstraßen

- auf Autobahnen

- bei Dämmerung und Dunkelheit

 

Fahrstunde (zu je 45 Minuten)

 

Klasse A

Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm3 oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Einschluss: AM, A1, A2

Mindestalter

20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ 21 Jahre für Trikes

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

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Grundbetrag

- für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts

- bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung

 

Vorstellungsentgelte

- theoretische Prüfung

- praktische Prüfung (komplett)

 

Besondere Ausbildungsfahrten
(zu je 45 Minuten)

- auf Bundes. oder Landstraßen

- auf Autobahnen

- bei Dämmerung und Dunkelheit

 

Fahrstunde (zu je 45 Minuten)