Führerscheinklasse
Motorrad
Es gelten die aktuellsten Preise, die Sie in der Fahrschule erfahren. Die Preise auf dieser Internetseite können veraltet sein und abweichen.
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Mindestalter
16 Jahre

Grundbetrag
- für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts
- bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung
Vorstellungsentgelte
- theoretische Prüfung
- praktische Prüfung (komplett)
Besondere Ausbildungsfahrten
(zu je 45 Minuten)
- auf Bundes. oder Landstraßen
- auf Autobahnen
- bei Dämmerung und Dunkelheit
Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
Klasse A1
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm3
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter
16 Jahre

Grundbetrag
- für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts
- bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung
Vorstellungsentgelte
- theoretische Prüfung
- praktische Prüfung (komplett)
Besondere Ausbildungsfahrten
(zu je 45 Minuten)
- auf Bundes. oder Landstraßen
- auf Autobahnen
- bei Dämmerung und Dunkelheit
Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
Klasse A2
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
Mindestalter
18 Jahre

Grundbetrag
- für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts
- bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung
Vorstellungsentgelte
- theoretische Prüfung
- praktische Prüfung (komplett)
Besondere Ausbildungsfahrten
(zu je 45 Minuten)
- auf Bundes. oder Landstraßen
- auf Autobahnen
- bei Dämmerung und Dunkelheit
Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
Klasse A
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm3 oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ 21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
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Grundbetrag
- für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts
- bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung
Vorstellungsentgelte
- theoretische Prüfung
- praktische Prüfung (komplett)
Besondere Ausbildungsfahrten
(zu je 45 Minuten)
- auf Bundes. oder Landstraßen
- auf Autobahnen
- bei Dämmerung und Dunkelheit
Fahrstunde (zu je 45 Minuten)